Eine solide Ausbildung bildet ein gutes Fundament für jeden beruflichen Erfolg. Fachlich am Ball zu bleiben, erworbenes Wissen auf aktuellem Stand zu halten und zu vertiefen, ist ebenso wichtig und unerlässlich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Referenten und Fortbildungsveranstalter durch die Zusammenstellung und Gestaltung von Redebeiträgen und Tagungsunterlagen zu unterstützen. Zusätzlich wollen wir gern auf dieser Seite auf ausgewählte juristische Fachseminare, Konferenzen und Symposien aufmerksam machen, um so auch dem einen oder anderen "Newcomer" zusätzliche Aufmerksamkeit am Markt zu verschaffen.

Um Irritationen zu vermeiden, möchten wir bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Inhalt, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen nicht in unserer Hand, sondern in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bildungsträgers liegen.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

19. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht

22.11.2024 - 23.11.2024 | Bochum / Live-Stream

Veranstalter: Deutsches Anwaltsinstitut e. V.

Überblick

Die Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist regelmäßig ein gut besuchter Treffpunkt für interessierte Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland. Alle aktuellen Entwicklungen und Tendenzen des Miet- und WEG-Rechts werden von anerkannten Praktikern in kompakten und stets von konkreten Fällen ausgehenden Vorträgen aufbereitet und unter Beteiligung der Zuhörer diskutiert. Dabei erhalten alle Teilnehmer wichtige Impulse und taktische Hinweise für ihre gerichtliche und außergerichtliche anwaltliche Praxis.
Die Darstellung erfolgt anhand einer umfangreichen Arbeitsunterlage, die neueste Rechtsprechung und Literatur wird in einem Nachschlagewerk für die Praxis aufbereitet.

Als Fortbildungsplus zur 10-stündigen Jahresarbeitstagung findet an deren Vortag (Donnerstag, 21. November 2024) das 5-stündige Seminar „Fortbildungsplus zur 19. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht" statt, das von Teilnehmern der Jahresarbeitstagung zu einem ermäßigten Kostenbeitrag (Aufpreis: 150,– €) gebucht werden kann und ebenfalls im DAI-FORUM Metropole Ruhr in Bochum stattfindet. Damit können Fachanwälte ihrer gesamten Fortbildungspflicht (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an einem Termin nachkommen.

 

Leitung | Referenten

Leitung:

Dr. Klaus Lützenkirchen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Köln

 

Referenten:

Thomas Brandt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prof. Dr. Ulf Börstinghaus
Richter am Amtsgericht a. D.

Thomas Hannemann
Rechtsanwalt

Dr. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt, Vorsitzender Haus und Grund Niedersachsen

Prof. Dr. Karl Maier
Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen

Dr. Klaus Lützenkirchen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Köln

Norbert Schneider
Rechtsanwalt

 

Arbeitsprogramm

Download

Das Programm als Download im PDF-Format:

19. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Freitag, 22. November 2024

09.00 – 10.35 Uhr

 

 

 

 

 

 

Mietrecht – Die Erhaltungslast des Vermieters nach dem Heizungsgesetz und die Auswirkungen auf das Gebot der Wirtschaftlichkeitm Heizungsgesetz und die Auswirkungen auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit

Dr. Klaus Lützenkirchen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Köln

  • Grundsätze des Gebots der Wirtschaftlichkeit
  • Die Erhaltungspflicht nach dem Heizungsgesetz
    • Relevante Begriffsbestimmungen
    • Wartung und Instandhaltung
    • Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
    • Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
    • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Das Risiko nachträglicher Feststellung von Optimierungsbedarf

10.35 – 10.50 Uhr

 

Kaffeepause

10.50 – 12.20 Uhr

 

 

Mietrecht – Die Übergangsfristen für Vermieter nach dem Heizungsgesetz

Dr. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt, Vorsitzender Haus und Grund Niedersachsen

  • Vorbemerkungen
  • Gesetzlicher Katalog der Übergangsfristen
  • Mietrechtliche Auswirkungen
  • „Schnittstelle“ vermietetes Wohnungseigentum
  • „Parameter“ der Modernisierung
  • Fazit

12.20 – 13.30 Uhr

 

Mittagspause

13.30 – 15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Mietrecht – Die Mieterhöhung nach dem Heizungsgesetz

Prof. Dr. Ulf Börstinghaus
Richter am Amtsgericht a.D.

  • Die Differenzierung zwischen den einzelnen Kosten beim Heizungstausch
  • Auswirkung auf Vereinbarungen über zukünftige Mieterhöhungen
  • Die Modernisierungsmieterhöhung gem. § 559 BGB
  • Die Modernisierungsmieterhöhung im vereinfachten Verfahren gem. § 559c BGB
  • Die Mieterhöhung wegen Heizungstausch gem. § 559e BGB

15.00 – 15.15 Uhr

 

Kaffeepause

15.15 – 16.45 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

WEG – Entscheidungen der GdWE zum Heizungsgesetz

Thomas Brandt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Einleitung
  • Maßnahmen zur Wartung, Prüfung und Optimierung von Zentralheizungen im Bestand (§§ 60, 60a und 60b GEG)
    • Wartung und Instandhaltung gem. § 60 GEG
    • Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen, § 60a GEG
    • Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen § 60b GEG
  • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, § 60c GEG
  • Etagenheizungen, §§ 71l – 71n GEG
  • Sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an Heizungsanlagen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien, § 71 ff. GE

16.45 – 17.00 Uhr

 

Kaffeepause

17.00 – 18.00 Uhr

 

 

Mietrecht – Update zur Rechtsschutzversicherung für Mietparteien

Prof. Dr. Karl Maier
Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen

  • Umfang des Mieter/Vermieter – RS
  • Rechtsschutz bei Wohnungswechsel
  • Der Versicherungsfall – ab wann muss der Mandant rechtsschutzversichert sein?
    • bei Kündigung (KG Berlin 6 U 121/17 und OLG Köln, Urt. v. 14.01.2020 – 9 U 54/19)
    • bei Geltendmachung von Mängeln wie Schimmelbildung (LG Dortmund 2S1/11)
    • bei Streit über Schönheitsreparaturen
    • bei Aufhebungsvertrag (BGH, NJW 2009, 365)
    • bei nachbarrechtlichen Ansprüchen (Ombudsmann 13016/2017 – F)
  • Die Baurisikoklausel
    • greift nicht ein bei Verträgen mit Handwerkern (ohne Neubau)
    • greift nicht ein bei WEG Sachen und Beschluss von Baumaßnahmen (AG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2015 - 23 C 17/15)
    • greift nicht ein bei Streit um Modernisierungsmaßnahmen (LG München, NJW-RR 2008, 417)
    • kann eingreifen bei Streit mit Notar und Makler (ja nach ARB – Fassung)
    • greift ein bei Unfall auf Baustelle (OLG Potsdam 11 U 195/14)


Samstag, 23. November 2024

09.30 – 11.00 Uhr

 

 

Gebührenrecht – Weitere Highlights zum Gebührenrecht

Norbert Schneider
Rechtsanwalt

  • Erneute Änderung des § 41 Abs. 5 GKG (Mietpreisbremse)
  • Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung
  • Aktuelle Fragen der Wertfestsetzung
  • Probleme bei der Gerichtskostenabrechnung
  • Übergangsrecht aus Anlass des KostRÄG 2025
  • Abrechnung bei Mehrwertvergleichen über anhängige und nicht anhängige Gegenstände
  • Probleme der Gerichtskostenermäßigung bei Vergleich

11.00 – 11.15 Uhr

 

Kaffeepause

11.15 – 12.45 Uhr

 

 

 

Mietrecht – Potential der Stichtagsdifferenz bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB

Thomas Hannemann
Rechtsanwalt

 

Termin | Zeit | Ort
       

Termin

     

22. November 2024

 

23. November 2024

Veranstaltungsort

09.00 – 10.35 Uhr
10.50 – 12.20 Uhr
13.30 – 15.00 Uhr
15.15 – 16.45 Uhr
17.00 – 18.00 Uhr

 

09.30 – 11.00 Uhr
11.15 – 12.45 Uhr

 

Neues DAI-Ausbildungscenter
Gerard-Mortier-Platz 3
44793 Bochum
Tel.: 0234 970640

   

Dauer: 10 Zeitstunden