Eine solide Ausbildung bildet ein gutes Fundament für jeden beruflichen Erfolg. Fachlich am Ball zu bleiben, erworbenes Wissen auf aktuellem Stand zu halten und zu vertiefen, ist ebenso wichtig und unerlässlich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Referenten und Fortbildungsveranstalter durch die Zusammenstellung und Gestaltung von Redebeiträgen und Tagungsunterlagen zu unterstützen. Zusätzlich wollen wir gern auf dieser Seite auf ausgewählte juristische Fachseminare, Konferenzen und Symposien aufmerksam machen, um so auch dem einen oder anderen "Newcomer" zusätzliche Aufmerksamkeit am Markt zu verschaffen.
Um Irritationen zu vermeiden, möchten wir bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Inhalt, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen nicht in unserer Hand, sondern in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bildungsträgers liegen.
Sozialrecht
39. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung
12.03.2027 - 13.03.2027 / Berlin / Live-Stream
Veranstalter: Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Das Sozialrecht ist in besonderem Maße von rechtlichen, gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen geprägt. Für die anwaltliche Praxis bedeutet dies, aktuelle Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und ihre konkreten Auswirkungen auf Beratung und Prozessführung im Blick zu behalten. Die 39. Jahresarbeitstagung Sozialrecht möchte Ihnen hierzu einen fundierten und praxisnahen Überblick über wichtige aktuelle Fragestellungen des Sozialrechts und seiner Nebengebiete geben.
Das Themenspektrum reicht von neuen Entwicklungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II über die Reform des Pflegeversicherungsrechts und geplante Änderungen in VwGO und SGG bis zur Opferentschädigung und zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz im sozialgerichtlichen Verfahren greift die Tagung zudem eine Entwicklung auf, die zunehmend auch die sozialrechtliche Praxis beschäftigen wird. Sämtliche Themen werden von ausgewiesenen und erfahrenen Referentinnen und Referenten behandelt.
Mit dem am Vortag, dem 11. März 2027, angebotenen fünfstündigen Fortbildungsplus zum SGB V und SGB XI können Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht zudem ihre gesamte Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO im Rahmen eines zusammenhängenden Veranstaltungstermins erfüllen.
Ich freue mich darauf, Sie wieder gemeinsam mit Frau Dr. Petra Knorr in Berlin und im Live-Stream begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen aktuelle Entwicklungen zu diskutieren.
Leitung:
Susanne Pfuhlmann-Riggert
Rechtsanwältin und Notarin a.D., Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin
Referenten:
Prof. Dr. Dirk Bieresborn
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Honorarprofessor
Lars Brettschneider
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tobias Lüderitz LL.M.
Rechtsanwalt
Olaf Rademacker
Richter am Bundessozialgericht
Dr. Olaf Schmitt
Richter am Landesozialgericht
Dr. Jasmin Schnitzer
Richterin am Sozialgericht
Prof. Dr. Ursula Waßer
Richterin am Bundessozialgericht
Mitwirkende:
Dr. Petra Knorr
Richterin am Bundessozialgericht
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Freitag, 12. März 2027 |
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09.00 – 09.15 Uhr
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Eröffnung und Begrüßung Susanne Pfuhlmann-Riggert |
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09.15 – 10.45 Uhr
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Neues aus der gesetzlichen Unfallversicherung Prof. Dr. Dirk Bieresborn Die Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung wartet immer wieder mit neuen Fallgestaltungen auf: Ob es um einen Unfall geht, den ein Wettkandidat in einer Fernsehshow erleidet, um die psychische Berufskrankheit eines Leichenumbetters oder den freiwilligen Sprung eines Schülers aus dem Schulfenster nach dem Gespräch mit einem Lehrer: Das praktische Leben bietet unzählige Konstellationen, die es gilt, unter die Normen des SGB VII zu subsummieren. Der Vortrag wird anhand des klassischen Prüfungsschemas vom versicherten Personenkreis über Zurechnungszusammenhang und Unfallereignis zu den in der Regel schwierigen Kausalitätsfragen die neuere Rechtsprechung präsentieren. Schwerpunkte werden hierbei Wegeunfälle, Unfälle im Kontext mit dem Homeoffice sowie Berufskrankheiten bilden. |
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10.45 – 11.00 Uhr |
Kaffeepause |
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11.00 – 12.30 Uhr
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Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II Dr. Olaf Schmitt Der sog. Härtefallmehrbedarf in § 21 Absatz 6 SGB II hat eine ganz besondere Bedeutung dafür, dass das menschenwürdige Existenzminimum in jedem Einzelfall sichergestellt wird. Die Norm ist allerdings sehr abstrakt und wenig systematisch aufgebaut. Daher erweist sich ihre Anwendung in der sozialgerichtlichen Praxis als äußerst schwierig. Dieser Umstand wird noch durch verfahrensrechtliche Besonderheiten aller Mehrbedarfe im SGB II verschärft. Der Vortrag will § 21 Absatz 6 SGB II analysieren und ein Prüfprogramm herausarbeiten, mit dem Fälle dogmatisch sauber und überzeugend bearbeitet werden können. |
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12.30 – 13.30 Uhr |
Mittagspause |
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13.30 – 15.00 Uhr
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Was kommt – was bleibt – Rechtsprechung und Reform im Pflegeversicherungsrecht Prof. Dr. Ursula Waßer Welche Leitlinien der Rechtsprechung bleiben maßgeblich, welche Veränderungen zeichnen sich im Pflegeversicherungsrecht ab? Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten aus erster Hand einen Überblick der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Pflegeversicherungsrecht. Das Referat ordnet zudem die aktuellen Reformperspektiven zum SGB XI aus Sicht der sozialrechtlichen Praxis ein. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht bekommen durch das Referat einen kompakten Überblick über die Bedeutung für Leistungsansprüche, Beratung und Prozessführung – mit klarem Blick auf bewährte Argumentationslinien und neuen Handlungsbedarf. |
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15.00 – 15.15 Uhr |
Kaffeepause |
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15.15 – 16.45 Uhr
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Die Änderungen in der VwGO und im SGG – was ist geplant, was kommt? Lars Brettschneider
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16.45 – 17.00 Uhr |
Kaffeepause |
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17.00 – 18.30 Uhr
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Opferentschädigung: Wie kommen Geschädigte zu ihrem Recht? Olaf Rademacker Mit dem Sozialgesetzbuch XIV ist die staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zum 01.01.2024 grundlegend neu geregelt worden. Gleichzeitig ist das Opferentschädigungsgesetz außer Kraft getreten. Unter anderem durch die Einbeziehung psychischer Gewalttaten oder die Gleichstellung der Vernachlässigung von Kindern mit einer Gewalttat sind die Entschädigungstatbestände im SGB XIV erheblich erweitert worden. Trotzdem ist der Weg zur Anerkennung als Gewaltopfer wegen der komplexen Kausalitätsfragen häufig nicht leicht. Aber wer weiß schon, dass das neue Recht speziell für psychische Gesundheitsstörungen Sonderregelungen enthält, die dem Betroffenen die Beweisführung wesentlich erleichtern? Auch über solche weniger bekannten Bestimmungen, die dem Geschädigten helfen, Hindernisse auf dem Weg zum Entschädigungsanspruch zu überwinden, informiert der Vortrag. |
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9.00 – 10.30 Uhr
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Künstliche Intelligenz (KI) im sozialgerichtlichen Verfahren – eine Bestandsaufnahme Dr. Jasmin Schnitzer Nach der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und Einführung der elektronischen Gerichtsakte steht die Sozialgerichtsbarkeit vor dem nächsten technologischen Entwicklungsschritt. Künstliche Intelligenz ist im sozialgerichtlichen Verfahren angekommen. Beteiligte nutzen öffentlich zugängliche Anwendungen zur Beurteilung ihrer Begehren und Formulierung ihrer Schriftsätze, professionelle Rechtsrechercheportale |
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10.30 – 11.00 Uhr |
Kaffeepause |
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11.00 – 12.30 Uhr
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Vermeidung von Scheinselbstständigkeit – Rechtslage und Möglichkeiten Tobias Lüderitz, LL.M. In einer zunehmend flexibilisierten Arbeitswelt und vor dem Hintergrund der wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mit einer zunehmenden Tendenz der Unternehmen zum Personalabbau, gewinnen freie Dienstverhältnisse und projektbasierte Tätigkeiten stetig an Bedeutung. Doch nicht alle vermeintlich selbständigen Beschäftigungen halten einer rechtlichen Prüfung stand – insbesondere, wenn es sich in Wahrheit um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich durch aktuelle Rechtsprechung zusätzlich verschärft. Das Thema der Scheinselbständigkeit ist daher ein Dauerbrenner in der Mandantenberatung an der Schnittstelle des Sozialrechts zum Arbeitsrecht. Für Unternehmen birgt das Thema erhebliche Risiken. Eine spezialisierte und gewissenhafte Beratung ist daher essenziell. Der Vortrag soll die aktuelle Rechtslage aufzeigen und Vorschläge zu Gestaltungsmöglichkeiten für die Beratung der Unternehmen zur Minimierung der Risiken liefern. |
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Termin |
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Veranstaltungsort |
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12. März 2027 |
13. März 2027 |
Berlin / Live-Stream |
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09.00 – 10.45 Uhr |
09.00 – 10.30 Uhr |
DAI-Forum Berlin-Mitte |
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Dauer: 10 Zeitstunden |
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